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Pro 1 Problemstellung
Mindestanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
verstehen die gemeinsame Aufgabenstellung und das Vorhaben in Rahmen von Vorgaben;
nehmen Hilfestellungen an und greifen sie auf;
stellen einen persönlichen, aufgabenbezogenen Zugang her;
erkennen und benennen ein ästhetisches Problem.
Erhöhte Anforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
verstehen die gemeinsame Aufgabenstellung und das Vorhaben in Rahmen von Vorgaben;
nehmen Hilfestellungen an und greifen sie auf;
stellen einen persönlichen, begründeten und aufgabenbezogenen Zugang her;
erkennen, benennen und beschreiben ein ästhetisches Problem.
Mindestanforderungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
verstehen die Aufgabenstellung und entwickeln Vorhaben in Rahmen von auch selbstständig erarbeiteten Vorgaben;
suchen sich Hilfestellungen und nutzen diese;
stellen einen persönlichen, begründeten und aufgabenbezogenen Zugang her;
erkennen, benennen und beschreiben ästhetische Probleme auch in erweiterten Kontexten.
Mindestanforderungen für den mittleren Schulabschluss
verstehen die Aufgabenstellung und entwickeln Vorhaben in Rahmen von auch selbstständig erarbeiteten Vorgaben;
suchen sich Hilfestellungen und nutzen diese;
stellen einen persönlichen, begründeten und aufgabenbezogenen Zugang her;
erkennen, benennen und beschreiben ästhetische Probleme auch in erweiterten Kontexten.
Mindestanforderungen für den Übergang in die Studienstufe am Ende der Jahrgangsstufe 11
entdecken Potentiale und Grenzen der Aufgabenstellung, entwickeln Vorhaben;
diskutieren Problem- und Aufgabenstellung und nehmen kritisch-konstruktive Rückmeldungen an;
stellen einen begründeten, persönlichen und aufgabenbezogenen sowie offenen Zugang her und übernehmen zunehmend Mitverantwortung für Problemstellungen;
erkennen, benennen, beschreiben und deuten ästhetische Probleme auch in erweiterten Kontexten.
Pro 2 Ideen und Konzeptentwicklung
Mindestanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
entwickeln Ideen mit subjektivem Zugang;
entwickeln intuitiv Lösungswege;
nutzen im Rahmen von Vorgaben bekannte Strategien, um zu Bildlösungen zu gelangen;
experimentieren mit Visualisierungsformen;
sammeln mit Hilfestellung (Mappe, Arbeitsblätter, Aufzeichnungen) die Visualisierungen ihrer ersten Ideen, Erprobungen und Überlegungen;
vergleichen und unterscheiden Ideen;
entscheiden sich für eine Vorgehensweisen.
Erhöhte Anforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
entwickeln Ideen mit subjektivem Zugang und beschreiben diese;
entwickeln intuitiv und systematisch Lösungswege;
nutzen im Rahmen von Vorgaben bekannte Strategien, um zu Bildlösungen zu gelangen;
experimentieren mit Visualisierungsformen;
sammeln mit Hilfestellung (Mappe, Arbeitsblätter, Aufzeichnungen) die Visualisierungen ihrer ersten Ideen, Erprobungen und Überlegungen;
vergleichen und unterscheiden Ideen und wägen sie gegeneinander ab;
entscheiden sich für eine Vorgehensweise und begründen diese.
Mindestanforderungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
entwickeln Ideen in einem ergebnisoffenen Prozess und begründen diese;
erforschen Material- und Gestaltungsmittel zur Findung von Bildlösungen;
nutzen planerisch visuelle Vorarbeiten und unterschiedliche gestalterische Strategien zum Finden eines Lösungswegs;
planen, entwerfen und gestalten kriteriengeleitet;
dokumentieren den Prozess mit unterschiedlichen Visualisierungsformen;
vergleichen und unterscheiden Ideen und wägen sie gegeneinander ab.
Mindestanforderungen für den mittleren Schulabschluss
entwickeln Ideen in einem ergebnisoffenen Prozess und begründen diese;
erforschen gezielt Material- und Gestaltungsmittel zur Findung von Bildlösungen;
nutzen planerisch visuelle Vorarbeiten und unterschiedliche gestalterische Strategien zum Finden eines Lösungswegs;
planen, entwerfen und gestalten kriteriengeleitet;
dokumentieren den Prozess mit unterschiedlichen Visualisierungsformen;
vergleichen und unterscheiden Ideen und wägen sie begründet gegeneinander ab.
Mindestanforderungen für den Übergang in die Studienstufe am Ende der Jahrgangsstufe 11
entwickeln Ideen in einem gemeinsam abgestimmten Prozess und begründen diese;
erforschen und entwickeln systematisch geeignete Lösungswege, z.B. mit der Methode des Ästhetischen Forschens;
verwenden Prozessdokumentation zum Erproben / Skizzieren / Visualisieren erster Ideen und Überlegungen;
vergleichen und unterscheiden Ideen und wägen sie begründet gegeneinander ab;
nutzen ausgewählte Verfahren zur Überprüfung und Sicherung;
entscheiden und konkretisieren weitere planerische und zielführende Vorgehensweisen.
Pro 3 Gestalterische Verfahren und Strategien
Mindestanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
wenden ausgewählte und besprochene Verfahren; elementare Gestaltungsprinzipien und Kompositionsprinzipien im Rahmen von Vorgaben (u.A. künstl. Strategien) an;
setzen Material, Medien und Werkzeuge sachgerecht ein;
verfolgen individuelle Strategien in der Anwendung von vorgegebenen Entwurfsverfahren;
arbeiten mit analogen und digitalen Bildern als Vorlage, verändern sie analog und/oder digital und setzen sie in einen vorgegebenen Kontext;
kooperieren in Gestaltungsprozessen.
Erhöhte Anforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
wenden ausgewählte und besprochene Verfahren; elementare Gestaltungsprinzipien und Kompositionsprinzipien im Rahmen von Vorgaben (u.A. künstl. Strategien) bewusst an;
setzen Material, Medien und Werkzeuge sachgerecht ein;
verfolgen individuelle Strategien in der Anwendung von ausgewählten Entwurfsverfahren;
arbeiten mit analogen und digitalen Bildern als Vorlage, verändern sie analog und/oder digital und setzen sie in einen neuen Kontext;
kooperieren in Gestaltungsprozessen.
Mindestanforderungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
kennen verschiedene Verfahren, elementare Gestaltungsprinzipien und Kompositionsprinzipien und wenden sie eigenständig im Rahmen von Vorgaben (u.A. künstl. Strategien) an;
setzen Material, Medien und Werkzeuge auch in komplexeren Prozessen sachgerecht ein;
wenden Entwurfsverfahren an und setzen sie mit Hilfestellung in Relation mit individuellen Strategien;
arbeiten mit analogen und digitalen Bildern kontextbezogen und funktional, integrieren sie in neue Kontexte;
verfolgen mit Hilfestellungen einen längerfristig angelegten offenen künstlerischen Prozess;
kooperieren in Gestaltungsprozessen und reagieren gestalterisch aufeinander.
Mindestanforderungen für den mittleren Schulabschluss
kennen verschiedene Verfahren, elementare Gestaltungsprinzipien und Kompositionsprinzipien und wenden sie eigenständig und begründet im Rahmen von Vorgaben (u.A. künstl. Strategien) an;
setzen Material, Medien und Werkzeuge auch in komplexeren Prozessen versiert und planerisch ein;
wenden Entwurfsverfahren an und setzen sie in Relation mit individuellen Strategien;
arbeiten mit analogen und digitalen Bildern kontextbezogen und funktional, integrieren sie in neue Kontexte und begründen diese;
verfolgen einen längerfristig angelegten offenen künstlerischen Prozess;
kooperieren in Gestaltungsprozessen und reagieren gestalterisch aufeinander.
Mindestanforderungen für den Übergang in die Studienstufe am Ende der Jahrgangsstufe 11
kennen ein Repertoire an künstlerischen und gestalterischen Strategien und wählen im Kontext der Aufgabenstellung zielgerichtet aus;
setzen Material, Medien und Werkzeuge auch in komplexeren Prozessen versiert und planerisch ein;
wenden Entwurfsverfahren an und setzen sie in Relation mit individuellen und künstlerischen Strategien;
arbeiten mit analogen und digitalen Bildern kontextbezogen und funktional, integrieren sie in neue Kontexte und begründen diese;
verfolgen einen längerfristig angelegten offenen künstlerischen Prozess, trotz Widrigkeiten und Widerständigkeiten, die sich durch individuelle Strategien ergeben;
kooperieren in Gestaltungsprozessen und berücksichtigen dabei die entstehenden Wechselbeziehungen zwischen sozialen und gestalterischen Aspekten.
Pro 4 Gestaltungsmittel
Mindestanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
kennen und verwenden analoge und digitale Gestaltungsmittel;
nutzen bekannte Gestaltungsmittel;
schließen einen Gestaltungsprozess mit Ergebnissen ab.
Erhöhte Anforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
kennen und verwenden analoge und digitale Gestaltungsmittel;
nutzen bekannte Gestaltungsmittel in neuen Anwendungsbereichen;
schließen einen Gestaltungsprozess mit Ergebnissen ab.
Mindestanforderungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
verfügen über ein Repertoire an analogen und digitalen Gestaltungsmitteln;
wenden Gestaltungsmittel gezielt oder experimentierend an;
schließen einen Gestaltungsprozess mit Ergebnissen ab.
Mindestanforderungen für den mittleren Schulabschluss
verfügen über ein erweitertes Repertoire an analogen und digitalen Gestaltungsmitteln;
wenden Gestaltungsmittel gezielt oder experimentierend an und begründen diese;
schließen einen Gestaltungsprozess mit Ergebnissen ab.
Mindestanforderungen für den Übergang in die Studienstufe am Ende der Jahrgangsstufe 11
verfügen über ein umfangreiches Repertoire an analogen und digitalen Gestaltungsmittel;
wenden Gestaltungsmittel gezielt oder experimentierend an und begründen diese;
schließen einen Gestaltungsprozess mit Ergebnissen ab.
Re 1 Reflexion der eigenen Arbeit
Mindestanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
beobachten und beschreiben mit Hilfestellungen ihre sinnlichen Erfahrungen und den eigenen gestalterischen Prozess;
beschreiben mit Hilfestellung zunehmend eigene Entscheidungen ihres Gestaltungsprozesses zu Form und Inhalt;
beobachten und beschreiben Wirkung der eigenen Arbeit.
Erhöhte Anforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
beobachten und beschreiben mit Hilfestellungen ihre sinnlichen Erfahrungen und den eigenen gestalterischen Prozess;
beschreiben und erläutern mit Hilfestellung eigene Entscheidungen ihres Gestaltungsprozesses zu Form und Inhalt;
beobachten und beschreiben Wirkung der eigenen Arbeit.
Mindestanforderungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
beschreiben ihre sinnlichen Erfahrungen und den eigenen gestalterischen Prozess zunehmend differenziert;
beschreiben und erläutern mit Hilfestellung eigene Entscheidungen ihres Gestaltungsprozesses zu Form, Inhalt und Systematik;
beobachten, beschreiben und erläutern die Wirkung der eigenen Arbeit.
Mindestanforderungen für den mittleren Schulabschluss
beschreiben ihre sinnlichen Erfahrungen und den eigenen gestalterischen Prozess differenziert;
beschreiben und hinterfragen eigene Entscheidungen ihres Gestaltungsprozesses zu Form, Inhalt und Systematik;
beobachten, beschreiben und erläutern differenziert die Wirkung der eigenen Arbeit.
Mindestanforderungen für den Übergang in die Studienstufe am Ende der Jahrgangsstufe 11
beschreiben und erläutern ihre sinnlichen Erfahrungen und den eigenen gestalterischen Prozess differenziert;
beschreiben differenziert und hinterfragen eigene Entscheidungen ihres Gestaltungsprozesses zu Form, Inhalt und Systematik;
erschließen den Zusammenhang differenziert zwischen sinnlicher Erfahrung, Prozess und Wirkung der eigenen Arbeit.
Re 2 Werkbetrachtung
Mindestanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
betrachten und beschreiben mit Hilfestellung Arbeiten und Werke hinsichtlich ihrer Erscheinungsformen, Gestaltungsmittel und Wirkung;
begegnen ästhetischen Erfahrungen, Arbeiten und Prozessen anderer respektvoll und offen;
kennen exemplarische Werke aus Freier Kunst, Architektur, Alltagskultur in Zusammenhängen zu eigenen praktischen Vorhaben.
Erhöhte Anforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
betrachten und beschreiben mit Hilfestellung Arbeiten und Werke hinsichtlich ihrer Erscheinungsformen, Gestaltungsmittel und Wirkung;
begegnen ästhetischen Erfahrungen, Arbeiten und Prozessen anderer respektvoll und offen;
kennen exemplarische Werke aus Freier Kunst, Architektur, Alltagskultur in Zusammenhängen zu eigenen praktischen Vorhaben.
Mindestanforderungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
beschreiben, analysieren und interpretieren zunehmend Arbeiten und Werke hinsichtlich ihrer Erscheinungsformen, Gestaltungsmittel, Funktionen und Wirkungen;
begegnen ästhetischen Erfahrungen, Arbeiten und Prozessen anderer respektvoll und offen;
verfügen über ein grundlegendes Orientierungswissen in Freier Kunst, Architektur und Alltagskultur zu eigenen praktischen Vorhaben.
Mindestanforderungen für den mittleren Schulabschluss
beschreiben, analysieren und interpretieren Arbeiten und Werke hinsichtlich ihrer Erscheinungsformen, Gestaltungsmittel, Funktionen und Wirkungen;
begegnen ästhetischen Erfahrungen, Arbeiten und Prozessen anderer respektvoll und offen;
verfügen über ein Orientierungswissen in Freier Kunst, Architektur und Alltagskultur in ihrer historischen, zeitgenössischen, sozialen und gesellschaftlichen Dimension zu eigenen praktischen Vorhaben.
Mindestanforderungen für den Übergang in die Studienstufe am Ende der Jahrgangsstufe 11
beschreiben, analysieren und interpretieren Arbeiten und Werke umfassend;
artikulieren sich sachgerecht und wertschätzend mit einem grundlegend angemessenen fachsprachlichen Repertoire;
verfügen über ein erweitertes Orientierungswissen in Freier Kunst, Architektur und Alltagskultur in ihrer historischen, zeitgenössischen, sozialen und gesellschaftlichen Dimension.
Re 3 Wahrnehmung
Mindestanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
beschreiben kriteriengeleitet ihre subjektiven Beobachtungen und sinnlichen Erfahrungen verständlich und mit Bezug zum Thema, Prozess und Artefakt;
erkennen die Unterschiedlichkeit von Wahrnehmung;
erkunden die Sinne als Voraussetzung für ästhetische Erfahrungen und beschreiben Sinneseindrücke in den fünf Sinnesbereichen;
erkennen erste Formen visueller Phänomene und grundlegende Gesetzmäßigkeiten der Wahrnehmung.
Erhöhte Anforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
beschreiben kriteriengeleitet ihre subjektiven Beobachtungen und sinnlichen Erfahrungen differenziert und mit Bezug zum Thema, Prozess und Artefakt;
erkennen die Unterschiedlichkeit von Wahrnehmung;
erkunden die Sinne als Voraussetzung für ästhetische Erfahrungen und beschreiben differenziert Sinneseindrücke in den fünf Sinnesbereichen und deren Wechselwirkung (Synästhesie);
erkennen ansatzweise vorhandene Systematiken visueller Phänomene und grundlegender Gesetzmäßigkeiten der Wahrnehmung.
Mindestanforderungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
beschreiben ihre subjektiven Beobachtungen und sinnlichen Erfahrungen zunehmend detailliert unter Verwendung von Fachbegriffen;
setzen sich zunehmend offen und kritisch mit eigenen und fremden Wahrnehmungen und Deutungen auseinander;
erkennen und visualisieren grundlegende Gesetzmäßigkeiten der Wahrnehmung auch durch mögliche Manipulation und Täuschung sowie vorhandene Systematiken visueller Phänomene;
hinterfragen mit Hilfestellung die Glaubwürdigkeit von (digitalen) Bildern und erkennen manipulativen Bildgehalt.
Mindestanforderungen für den mittleren Schulabschluss
beschreiben ihre subjektiven Beobachtungen und sinnlichen Erfahrungen detailliert unter Verwendung von Fachsprache;
setzen sich zunehmend offen und kritisch mit eigenen und fremden Wahrnehmungen und Deutungen auseinander;
erkennen, visualisieren und erläutern grundlegende Gesetzmäßigkeiten der Wahrnehmung auch durch mögliche Manipulation und Täuschung sowie vorhandene Systematiken visueller Phänomene;
prüfen die Glaubwürdigkeit von (digitalen) Bildern kritisch und erkennen manipulativen Bildgehalt.
Mindestanforderungen für den Übergang in die Studienstufe am Ende der Jahrgangsstufe 11
beschreiben und analysieren ihre subjektiven Beobachtungen und sinnlichen Erfahrungen detailliert und differenziert unter Verwendung von Fachsprache;
setzen sich offen und kritisch mit eigenen und fremden Wahrnehmungen und Deutungen auseinander;
eignen sich erste theoretische Kenntnisse der menschlichen Wahrnehmung und der sinnlichen und kognitiven Verarbeitung an;
erläutern und analysieren in Ansätzen ihre Kenntnisse über Gesetzmäßigkeiten der Wahrnehmung und Systematiken visueller Phänomene;
prüfen die Glaubwürdigkeit von (digitalen) Bildern kritisch und erkennen manipulativen Bildgehalt.
Prä 1 Auswählen, Zusammenstellen und Vorstellen von Prozessen und Arbeiten
Mindestanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
stellen ihre Prozesse und ihre Ergebnisse verständlich vor;
folgen der Darbietung anderer Schülerinnen und Schüler respektvoll;
nehmen eine Auswahl aus den eigenen Arbeiten vor.
Erhöhte Anforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
stellen ihre Prozesse und ihre Ergebnisse verständlich vor;
folgen der Darbietung anderer Schülerinnen und Schüler respektvoll;
nehmen eine begründete Auswahl aus den eigenen Arbeiten vor;
sind sich der Unterschiede verschiedener Präsentationsformen und Orte bewusst.
Mindestanforderungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
sprechen zu den eigenen Arbeiten vor der Gruppe;
übertragen ihre Ergebnisse mit Hilfe von vorgegebenen, besprochenen und/oder gemeinschaftlich entwickelten Formen und Methoden zur Veranschaulichung in eine Präsentation;
stellen ein Werk und/oder Werkgruppen vor der Gruppe anschaulich dar;
folgen der Darbietung anderer Schülerinnen und Schüler respektvoll;
unterscheiden in Bezug auf eigene Arbeiten zwischen Wirkung öffentlicher und privater Präsentation und sind sich der Unterschiede verschiedener Präsentationsformen und Orte zunehmend bewusst.
Mindestanforderungen für den mittleren Schulabschluss
präsentieren und erläutern anschaulich eigene Arbeiten und Arbeitsprozesse vor der Gruppe;
übertragen ihre Ergebnisse mit Hilfe von vorgegebenen, besprochenen und/oder gemeinschaftlich entwickelten Formen und Methoden zur Veranschaulichung in eine Präsentation und begründen ihre Präsentationsform;
stellen ein Werk und/oder Werkgruppen vor der Gruppe anschaulich dar;
folgen der Darbietung anderer Schülerinnen und Schüler respektvoll;
unterscheiden in Bezug auf eigene Arbeiten zwischen Wirkung öffentlicher und privater Präsentation und sind sich der Unterschiede verschiedener Präsentationsformen und Orte bewusst;
nehmen eine Auswahl aus den eigenen Arbeiten vor.
Mindestanforderungen für den Übergang in die Studienstufe am Ende der Jahrgangsstufe 11
präsentieren und erläutern anschaulich eigene Arbeiten und Arbeitsprozesse inhaltlich und medial stimmig vor der Gruppe;
verfügen über Kenntnisse von Formen und Methoden zur Veranschaulichung eigener Arbeitsprozesse und -produkte und nutzen diese begründet für eigene Präsentationen;
stellen ein Werk und/oder Werkgruppen vor der Gruppe anschaulich dar und betten es in einen entsprechenden Kontext ein;
folgen der Darbietung anderer Schülerinnen und Schüler respektvoll;
unterscheiden in Bezug auf eigene Arbeiten zwischen Wirkung öffentlicher und privater Präsentation und sind sich der Unterschiede verschiedener Präsentationsformen und Orte bewusst;
nehmen eine Auswahl von künstlerischen Arbeiten vor und kuratieren diese.
Prä 2 Ausstellen und Ausstellungsdisplay
Mindestanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
kennen ausgewählte Ausstellungsorte wie Museen, Galerien, Schaufenster, den städtischen Raum, digitale Räume, etc.;
wählen gemeinsam einen Ort für eigene Präsentationen;
beteiligen sich an Planung und Durchführung bei der Präsentation eigener Arbeitsergebnisse in der (schulischen) Öffentlichkeit;
erkennen angeleitet die Bedeutung des Displays für die Wirkung und Lesbarkeit einer Ausstellung;
erarbeiten einfache Formen der Sichtbarkeit ihrer Ergebnisse im Sinne eines gemeinsamen Ereignisses (Ausstellung, Vernissage, Aufführung, Feiern, Aktion, Teilnahme an kulturellen Festivitäten, etc.).
Erhöhte Anforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
kennen ausgewählte Ausstellungsorte wie Museen, Galerien, Schaufenster, den städtischen Raum, digitale Räume, etc.;
wählen gemeinsam einen Ort für eigene Präsentationen;
beteiligen sich an Planung und Durchführung bei der Präsentation eigener Arbeitsergebnisse in der (schulischen) Öffentlichkeit;
erarbeiten einfache Formen der Sichtbarkeit ihrer Ergebnisse im Sinne eines gemeinsamen Ereignisses (Ausstellung, Vernissage, Aufführung, Feiern, Aktion, Teilnahme an kulturellen Festivitäten, etc.).
Mindestanforderungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
kennen und reflektieren zunehmend Ausstellungsorte wie Museen, Galerien, Schaufenster, den städtischen Raum, digitale Räume, etc.;
wählen analoge und/oder digitale Orte, Kontexte und Situationen für eigene Präsentationen;
beteiligen sich an Planung und Umsetzung einer Ausstellung bzw. Präsentationen eigener Arbeitsergebnisse in der (schulischen) Öffentlichkeit;
nutzen ausgewählte digitale Präsentationsplattformen sicher und informiert (z.B. zugriffsbeschränkt, passwortgeschützt).
Mindestanforderungen für den mittleren Schulabschluss
kennen und reflektieren zunehmend Ausstellungsorte wie Museen, Galerien, Schaufenster, den städtischen Raum, digitale Räume, etc.;
wählen analoge und/oder digitale Orte, Kontexte und Situationen für eigene Präsentationen;
beteiligen sich an Planung und Umsetzung einer Ausstellung bzw. Präsentationen eigener Arbeitsergebnisse in der (schulischen) Öffentlichkeit und erarbeiten geeignete Displays für die Präsentation (Hängung, Sockel, Beschilderung, Farb- und Lichtwirkungen, Ausstellungsmöbel, etc.);
nutzen ausgewählte digitale Präsentationsplattformen sicher und informiert (z.B. zugriffsbeschränkt, passwortgeschützt).
Mindestanforderungen für den Übergang in die Studienstufe am Ende der Jahrgangsstufe 11
kennen und reflektieren Ausstellungsorte wie Museen, Galerien, Schaufenster, den städtischen Raum, digitale Räume, etc.;
wählen analoge und/oder digitale Orte, Kontexte und Situationen für eigene Präsentationen zielgerichtet aus;
entwickeln eigene Ausstellungskonzeptionen für die (schulische) Öffentlichkeit, wählen Arbeiten aus, stellen diese aus und produzieren Texte sowie Schilder für ein angemessenes Ausstellungsdisplay;
nutzen geeignete digitale Präsentationsplattformen sicher und informiert (z.B. zugriffsbeschränkt, passwortgeschützt);
reflektieren Ausstellungskonzeptionen und nehmen ihre Vermittlungsabsicht wahr.
Prä 3 Kommunizieren und Austauschen über Präsentationen
Mindestanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
besprechen und entwickeln Regeln und Rituale für Präsentationen von künstlerischen Prozessen sowie Arbeiten und deren Würdigung;
beantworten Fragen zu zentralen Entscheidungen beim Vorstellen und Präsentieren eigener Ergebnisse;
benennen eigene Ängste, Wünsche und Vorstellungen im Zusammenhang der Sichtbarkeit eigener Ergebnisse;
erkennen die Bedeutung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und den Schutz geistiger Leistung.
Erhöhte Anforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 6
besprechen und entwickeln Regeln und Rituale für Präsentationen von künstlerischen Prozessen sowie Arbeiten und deren Würdigung;
beantworten Fragen zu zentralen Entscheidungen beim Vorstellen und Präsentieren eigener Ergebnisse;
benennen eigene Ängste, Wünsche und Vorstellungen im Zusammenhang der Sichtbarkeit eigener Ergebnisse;
erkennen die Bedeutung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und den Schutz geistiger Leistung.
Mindestanforderungen für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
geben wertschätzend und konstruktiv Rückmeldungen zu Präsentationen anderer;
greifen Rückmeldungen zu ihrer Präsentation konstruktiv auf, binden diese ein und sind im Prozess des Präsentierens interaktionsfähig;
kooperieren im Prozess des Präsentierens;
berücksichtigen Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, CC-Lizenzen und geistiges Eigentum;
beachten die informationelle Selbstbestimmung.
Mindestanforderungen für den mittleren Schulabschluss
geben wertschätzend und konstruktiv Rückmeldungen zu Präsentationen anderer;
greifen Rückmeldungen zu ihrer Präsentation konstruktiv auf, binden diese ein und sind im Prozess des Präsentierens interaktionsfähig;
kooperieren im Prozess des Präsentierens;
berücksichtigen Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, CC-Lizenzen und geistiges Eigentum;
beachten die informationelle Selbstbestimmung.
Mindestanforderungen für den Übergang in die Studienstufe am Ende der Jahrgangsstufe 11
geben wertschätzend und konstruktiv begründet Rückmeldungen zu Präsentationen anderer;
greifen Rückmeldungen zu ihrer Präsentation konstruktiv auf, binden diese ein und sind im Prozess des Präsentierens interaktionsfähig;
kooperieren und kollaborieren im Prozess des Präsentierens;
berücksichtigen Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, CC-Lizenzen und geistiges Eigentum;
beachten die informationelle Selbstbestimmung.