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Leitgedanken
Freiheit gewinnt ihre Bedeutung im Wissen um die Bedürftigkeit des Menschen, die für sein Denken und Handeln zugleich Grenzen setzt und Raum schafft. Als bedürftiges Wesen ist der Mensch angewiesen auf materielle und immaterielle Voraussetzungen seiner Existenz.
Die natürliche und soziale Abhängigkeit des Menschen bindet ihn ein in ein Gemeinschaftshandeln, das in der Kultivierung zur Kooperations- und Solidargemeinschaft führt. Diese Einbindung erweist sich auf längere Sicht nicht nur als Begrenzung, sondern vielmehr als Erweiterung seiner Handlungsmöglichkeiten.
Spielräume des Handelns sind an Bedingungen geknüpft: - Jeder braucht jemanden, der seine Sorgen und Freuden mit ihm teilt, freundlich mit ihm spricht und Rücksicht auf ihn nimmt. - Jeder braucht, um leben zu können, andere, die ihm für diese Dienste entsprechende Dienste abverlangen. - Jeder Mensch braucht eine gesunde Umwelt.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Nahrung, Kleidung, Wohnung
Gesunde Umwelt
Persönliche Zuwendung und soziale Einbindung
Abhängigkeiten
von natürlichen Ressourcen (Lebensmittel, Gesundheit)
von anderen Menschen (Eltern, Familie, Freunde, Mitarbeiter, Vorgesetzte, Arbeitgeber)
von der Geschichte und Tradition (Kultur, Religion, Sozialisation, Erziehung)
Familie: Geburt, Kindheit, Erwachsenwerden, Alter
Gehorsam gegenüber Eltern, Erwachsenen, Lehrerinnen und Lehrern, Vorgesetzten
Kranken- und Altersfürsorge
Obdachlosigkeit, Not
Arbeitsteilung
Vorratshaltung
Liebe
Fürsorge, Zuwendung
Anerkennung
Verständnis
Kooperation
Leistung – Gegenleistung
Arbeit
Natur des Menschen: animalische Natur und Sozialnatur; Sprache und Geschichte; Willkür und Handlungsfreiheit
Leitgedanken
Die vielschichtige Abhängigkeit des Menschen von Natur, Gesellschaft und Geschichte bindet den Einzelnen ein in einen historisch gewachsenen Zusammenhang, aus dem ihm verbindliche Aufgaben (Pflichten) zuwachsen, die unauflöslich mit der Freiheit seiner Person - mit der Würde des Menschen - verbunden sind. Verpflichtbar ist nur der freie Mensch, der durch sein Gewissen Rechenschaft geben kann. Pflichten artikulieren die Idee eines nicht durch äußeren Zwang, sondern durch Freiheit und Vernunft - durch Autonomie (Selbstgesetzgebung) - regulierten Zusammenlebens der Menschen, das ohne persönlichen Einsatz nicht zu erreichen ist.
Beispiele „gelungener“ Lebensentwürfe verweisen auf eine Motivationslage, in der die Orientierung am Wohl des anderen oder das Handeln aus Pflicht leitend für die Praxis wird.
Heranwachsenden wird ein zunehmendes Maß an Freiheit und Selbstverantwortung in der individuellen Biografie zugestanden; damit sind erhöhte Erwartungen von außen verbunden, aber auch die Fähigkeit, selbst Verpflichtungen einzugehen.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Verbindliche Aufgaben (Pflichten) in begrenzten sozialen Zusammenhängen, aufgezwungene und selbst auferlegte Pflichten: Familie, Verwandte; Schule; Freunde, Verwandte, Fremde; Verein; Jugendgruppe (Pfadfinder); Leistungssport
Freiheit und Würde
Gewissen und Vernunft
Äußerer Zwang und innere Notwendigkeit
Spielregeln
Pflicht und Fürsorge: Umgang mit Tieren
Pflichten, verdienstvolle Handlungen, Wege zur Erlösung in den Religionen
Gelübde christlicher und buddhistischer Mönche
Religiöse Pflichten
„Wohltäter der Menschheit“
Pflichten gegen sich selbst: Hygiene, Gesundheit, Lauterkeit, Selbsterkenntnis, Selbstdisziplin, Ausbildung der eigenen Kräfte, Ausdauer
Pflichten gegen andere: Wahrhaftigkeit, Wohlwollen, Achtung, Fairness, Wohltätigkeit, Dankbarkeit, Teilnahme, Mitleid, Hilfeleistung
Pflicht und Neigung: Rechte und Pflichten; Konventionen und Regeln
Wege zur Regelfindung und Regelvereinbarung
Leitgedanken
In religiösen Zusammenhängen wird das Leben einer Gesellschaft, einer Gruppe oder Einzelner nicht nur durch Regeln (Gebote und Verbote) bestimmt, sondern auch durch Erzählungen, die die Beziehungen zwischen Gott und den Menschen, den Heilswillen Gottes, die Fehlbarkeit des Menschen sowie die Konsequenzen von Regelgehorsam oder Regelverletzung anschaulich vor Augen stellen. Die abendländische Kultur besitzt inhaltliche Bezüge zur griechisch-römischen Mythologie; sie ist überdies geprägt von den Erzählungen der jüdischen und christlichen Religion, wie sie im Alten und Neuen Testament und auch im Koran überliefert sind.
Die Erzählungen anderer Kulturen und Religionen
Mythen gewinnen ihre Bedeutung durch - ihre überzeugende Auslegung menschlichen Daseins - ihre Symbolhaftigkeit für göttliche und metaphysische Bezüge - ihren Vorbildcharakter - ihre Beispielhaftigkeit als Bilder für das Wesen der Erscheinungen
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Die griechische Mythologie erzählt in dichterischer Gestaltung (Homer, Hesiod) von den anfänglichen Formungen der Welt aus vorhandenen Elementen, von Kämpfen zwischen den Göttern, von der Schöpfung der Menschen, der einzigartigen und gefährdeten Natur der Menschen (Prometheus, Ödipus, Ikarus).
Das Judentum erzählt im Kanon seiner Schriften von der Schöpfung, von der Auflehnung des Menschen gegen Gott, vom Bund Gottes mit dem Volk Israel und von dessen Geschichte, von der Erwartung der Erlösung durch das Kommen des von Gott gesandten Messias.
Das Christentum berichtet im Neuen Testament von Leben, Lehre und Heilsdeutung des Jesus von Nazaret, in dessen Gestalt Gott in die Geschichte der Menschen eintritt und einen neuen Bund mit allen Menschen schließt. Der Islam nimmt die jüdische und christliche Botschaft im Koran auf, der von den Muslimen als weiterführende und abschließende Selbstoffenbarung Gottes verstanden wird, die dem Propheten Muhammad vermittelt wurde.
Schöpfungsmythen, Gottesvorstellungen
Bilder und Erzählungen von Göttern und Halbgöttern Die Erzählungen der Bagavadgita
Szenen aus dem Leben der Religionsgründer: das Leben Siddharta Gautamas, des Buddha; das Leben Muhammads, des Propheten
Bild, Symbol und Bedeutung
Mythische Erzählungen und Realgeschichte
Leitgedanken
Im Bemühen, uns in der Welt orientieren und mit anderen Menschen umgehen zu können, sind wir auf unsere Sinne angewiesen. Aus deren Signalen verwendbare Informationen zu entnehmen und diese auf die Wirklichkeit anzuwenden, ist Ergebnis eines Lernprozesses und überdies fehleranfällig.
Gelingende Kommunikation erfordert zutreffende Mitteilungen. Aus unterschiedlichen Gründen geben Menschen nicht immer vollständige und zutreffende Informationen. Von der Pflicht zur Wahrhaftigkeit als Forderung, dass das Gesagte wahr sei, ist die Frage zu unterscheiden, ob in jeder Situation die ganze Wahrheit mitgeteilt werden muss.
Sich selbst kennen zu lernen erfordert Ehrlichkeit im Umgang mit sich selbst und in der Wahrnehmung eigener Stärken und Schwächen, Fähigkeiten und Defizite. Eine realistische Selbstwahrnehmung sichert die Grund- lage wahrheitsverpflichteter Kommunikation mit anderen.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Optische Täuschungen, „Kippbilder“
Wie orientieren sich Menschen, denen Sinnesorgane fehlen bzw. deren Sinnesorgane defizient sind: Blinde, Taube?
Wir nehmen nur wahr, wofür wir Sinnesorgane besitzen: Teilbereiche der Wirklichkeit
Notwendige Begrenzung unserer Wahrnehmungsfähigkeit
Weltwahrnehmung einer Fledermaus, Biene, eines Tiefseefischs
Elektrizität, Strahlung als Beispiele nicht unmittelbar wahrnehmbarer Teilbereiche der Wirklichkeit
Wahrhaftigkeit und Lüge
Täuschen, Flunkern, Tratsch, Angeberei
Notlüge
Gegensätzliche Gründe für unwahre bzw. unvollständige Mitteilungen: Egoismus, Übervorteilen anderer; Eigener Nutzen, fremder Schaden; Angst vor unerfreulichen Folgen; Rücksichtnahme (verletzende Wahrheit): mitleidige Lüge
Selbst- und Fremdwahrnehmung
„Gute Vorsätze“
Wahrhaftigkeitspflicht gegenüber: sich selbst; der Familie / Freunden; Fremden, der Öffentlichkeit
Leitgedanken
Das Gewissen meldet sich als gutes oder schlechtes Gewissen. Es wird als innere Stimme erfahren, die das Gute gebietet und das Böse verbietet. Das Gute erscheint zunächst als das, was Lohn, das Böse als das, was Strafe einbringt. Diese Bestimmung ist jedoch nachrangig. Die Frage ist, warum das eine bestraft, das andere belohnt wird: Gebote und Verbote sind im Rahmen eines rationalen Argumentationszusammenhangs begründungsbedürftig. Im eigenen Verhalten antwortet der Mensch auf die Anmutungen der Gebote und Verbote durch ein Spektrum an Verhaltensweisen, das von Unterordnung und Anpassung bis zu Widerspruch und Widerstand reicht. Auch diese Verhaltensweisen bedürfen der Prüfung und Rechtfertigung.
Die Weisungen und Warnungen der Weltreligionen: - Judentum, Christentum, Islam - Hinduismus und Buddhismus Soziale Praxis in unterschiedlichen Kulturen
Gewissen als Stimme der Allgemeinheit
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Gut und Böse im Urteil der Schülerinnen und Schüler Das Gute als das,
was die Eltern, Freunde, Vorgesetzte und Pfarrer für gut halten oder was Gesetze regeln
was anderen Menschen nicht schadet
was mir selbst nützt, ohne anderen zu schaden
was allen anderen nützt, ohne mir zu schaden
Das Gewissen
als innere Stimme
als Stimme Gottes
als Stimme der Natur
als Stimme der Erzieher
als Stimme der Erfahrung
Das schlechte Gewissen
Gewissensirrtümer
Schuld, Strafe und Sühne; Entschuldigung
Beichte und Beichtgeheimnis
Den Religionen gemeinsame Gebote und Verbote: z. B. im Hinblick auf Töten, Lügen, Ehebruch u.a. Für das Abendland ungewöhnlichen Gebote, Verbote und Üblichkeiten:; z. B. Speisevorschriften im Judentum, Kastenvorschriften im Hinduismus; Polygamie im Islam u. a. Geschlechtsspezifische Gebote und Verbote:; was Jungen dürfen, aber Mädchen nicht
Geltungsbereiche des Gewissens: Ich und mein Gewissen – Worin besteht der
Unterschied?
Allgemeinheit des Guten: das Gute als etwas, das für alle gut sein soll
Leitgedanken
Freundschaft ist aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler als eine durch gemeinsame Vorlieben, gegenseitige Anerkennung, Achtung und Zuneigung gekennzeichnete soziale Beziehung aufzunehmen. Freundschaften sind auch politisch wirksam. Wer viele Freunde hat, gewinnt an Einfluss. Auch wächst der Zusammenhalt einer Gruppe, wenn sie von Freundschaft getragen wird. Für eine demokratische, auf der Gleichheit aller basierende Gesellschaft können Freundschaftsbeziehungen im öffentlichen Raum Gefahren bergen; sie werden deshalb dem Privaten zugeordnet.
Freundschaft und soziale Position Kennzeichen von Freundschaftsbeziehungen
Offenheit und Wahrhaftigkeit gewährleisten Freundschaft. Freunde darf man nicht zu eigennützigen Zwecken missbrauchen. Freunde erweisen sich in der Not.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Die Unterscheidung
von Freund, Gegner, Feind u. a.
von Bekannten, Spielkameraden und Freunden
von eigennütziger und uneigennütziger Freundschaft
zwischen Abhängigkeit (Hörigkeit) und durch Vernunft geleiteter Freundschaft
Einfühlung, Empathie
Falsche Freundschaften: Kumpanei, Hörigkeit, Gefolgschaft
Schöne Erlebnisse und Enttäuschungen in Freund- schaften
Streit, Konflikt und Friedensschluss
Freundschaft
zwischen Arm und Reich
zwischen „Herr und Knecht“
zwischen Chef und Untergebenem
Freundschaft im Zwiespalt zwischen Vernunft und Gefühl Achtung voreinander
Uneigennützigkeit
Ehrlichkeit, Vertrauen
Beständigkeit, Zuverlässigkeit, Verbundenheit
Dankbarkeit
Leitgedanken
Das Vorbild des gerechten Richters bestimmt das Bild von der Gerechtigkeit. Es gibt keine Gerechtigkeit ohne eine Beurteilung der Lage, die den Betroffenen in ihrer Eigenheit, ihren Möglichkeiten und Grenzen gerecht wird. Stets sind dabei zwei Seiten zu beachten: die gebotene Gleichheit der Behandlung und die Unvergleichbarkeit der Individuen. Nur was gleich ist, kann auch gleich behandelt werden. Die Forderung nach Gerechtigkeit bindet den Einzelnen auch an den von ihm gestellten Anspruch. Durch die Forderungen, die er erhebt, setzt er zugleich ein Maß, an dem er gemessen werden will.
Relativität der Güter und Werte Relativität der Leistungen
Maßstäbe der Gerechtigkeit Ihre Kriterien in Vergangenheit und Gegenwart Der Prozess der Rechtsfindung
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Die „austeilende Gerechtigkeit“,
die ihren Maßstab in der Würdigkeit des Empfängers hat.
Die „ausgleichende Gerechtigkeit“,
die das Gleichgewicht herstellt zwischen angebotenen Gütern oder zugefügtem Schaden.
Die allgemeinen Lebensbedingungen einer Gruppe, einer sozialen Schicht oder einer ganzen Gesellschaft als Maßstab: Jäger, Nomaden, Industriearbeiter, z.B. Bedeutung des Goldes für die Inkas einerseits und die spanischen Eroberer andererseits; Ansprüche, gemessen an dem, was „alle haben“ Die Fähigkeiten, die Anstrengungen oder die erzielten Ergebnisse als Maßstab:; Notengebung; Tennisprofi / Popstar, Schichtarbeiter im Walzwerk, Facharbeiter / Angestellter, Management
Geschlechtsspezifische Relativität: Werden Jungen und Mädchen gleich beurteilt?
In welchen Zusammenhängen und inwiefern können gleiche Erwartungen an beide Geschlechter gehegt werden?
Zur Diskussion bieten sich u. a. folgende miteinander konkurrierende Prinzipien an:
Jedem das Seine!
Jedem das Gleiche!
Jedem nach seinen Leistungen!
Jedem nach seinen Bedürfnissen!
Jedem nach seinen Fähigkeiten!
Jedem nach seinem Verdienst!
Inwiefern ist Ungerechtigkeit mitteilbar, mitfühlbar?
Leitgedanken
Die Möglichkeiten des Menschen sind in den Gegebenheiten seiner physischen Existenz fundiert. Sie zu entfalten folgt jedoch nicht instinktiven Programmen, sondern erfordert Anstrengung und bewusste Entscheidung. Hierbei gilt es Misserfolge zu verkraften und mit Erfolgen angemessen umgehen zu lernen.
Mit dem Heranwachsen übernehmen die Menschen mehr und mehr die Verantwortung für ihr eigenes Leben und für das von Mitmenschen. Freiheit und Selbstverantwortung wachsen mit zunehmender Reife.
Für die eigene Gesundheit Verantwortung zu übernehmen ist nicht nur nützlich, sondern Verpflichtung sich selbst gegenüber.
Selbstverantwortung bedeutet auch zu lernen, aus den vielfältigen Angeboten und Möglichkeiten der Konsum- und Medienwelt kritisch auszuwählen.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Physische Möglichkeiten und Grenzen von Mensch und Tier
Selbstdisziplin gegen Instinkt
Verzicht aus freier Entscheidung
Rollenverhalten von Mädchen und Jungen
„Wer will ich sein? Wo liegen meine Stärken? Wo kann ich besser werden?“
Glück oder Erfolg?
Eigenverantwortlichkeit und deren Grenzen: auf dem Schulweg, in der Schule, in der Freizeit; im Umgang mit dem Taschengeld; bei der Wahl der Freunde; in der Erledigung von Pflichten und Aufgaben
Präventive und kurative medizinische Behandlung: „Vorbeugen ist besser als Heilen“
Gesunde Ernährung, Hygiene
Bedeutung von Idolen und Vorbildern
Fernsehen: Wer bestimmt über die eigenen Konsumgewohnheiten?
Leitgedanken
Freiheit bedeutet die Entfaltung der eigenen Möglichkeiten und Interessen auf unterschiedlichen Wegen und mit unterschiedlichen Zielen. Zum Zusammenleben in Freiheit gehören daher Interessenkonflikte. Freiheit hat ihre Grenze an der Freiheit des anderen (GG, Art. 2).
Toleranz und Kompromissbereitschaft sind Ausdruck der Anerkennung der Freiheit der anderen.
Gewalt ist ein Eingriff in Würde und Freiheit der Person. Grundgesetzlich gebundene Gewalt schützt Freiheit, Würde und zivile Umgangsformen.
Gewaltfreie Konfliktlösungen entsprechen dem Eigeninteresse, dem Wissen um die potentielle Begrenztheit der eigenen Position und der Achtung vor der Freiheit des anderen. Sie setzen Kompromissbereitschaft und Toleranzbereitschaft auf beiden Seiten voraus.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Die Normalität von Interessenkonflikten: in der Schule (Klassenfahrt, Sitzordnung); in der Gesellschaft (Parteien, Gewerkschaften, Verbände)
Möglicher Umgang mit Konflikten: Aussprache, Diskussion, vertrauensbildende Maßnahmen, Fairness; Entscheidungsregeln (Mehrheitsentscheidung und Minderheitenschutz); Gerichtsverfahren; Absprachen, Verträge, Gesetze
Gewaltmonopol des Staats: Polizei
Bindung an Recht und Gesetz
Ursachen von und Umgang mit Gewalt
Grundhaltungen für gewaltfreie Konfliktlösungen: Offenheit (auch der Kritik) und Sachlichkeit, Wahrhaftigkeit, Bereitschaft zur Selbstkritik, Sicherheit in der Wertbindung, Geduld, Zielstrebigkeit, Kompromissbereitschaft
Leitgedanken
Die Abhängigkeiten des Menschen von Natur, Gesellschaft, Geschichte zwingen ihn in Verhältnisse, in denen er als Mittel zu Zwecken gebraucht wird. Die Würde des Menschen gebietet, dass diese Verhältnisse nur dann vertretbar sind, wenn darin der Einzelne zugleich als Zweck behandelt wird, d.h. wenn er sie auch um seiner selbst willen eingehen, ihnen also aus eigenem Willen und um seiner Selbstbestimmung willen zustimmen könnte. Man verstößt gegen seine Würde, wenn gegen seine (faktische oder potentielle) Zustimmung über ihn verfügt wird und er bloßes Objekt anderer Interessen wird.
Würde ist variabel und invariabel: Jeder hat einen - verschiedenen - Kern, der - um den Preis der Entwürdigung und Selbstentwürdigung - nicht angetastet werden darf. Im Raum der Öffentlichkeit überlagern sich legitime und illegitime Informationsbedürfnisse, legitime und illegitime Selbstdarstellungsbedürfnisse, die die Integrität der Person antasten können.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Verhältnisse, in denen der Mensch mit seiner potentiellen Zustimmung als Mittel gebraucht wird (Schulpflicht – zum Zweck der Ausbildung; Arbeit – zum Zweck der Reproduktion; Wehrdienst – zum Zweck der Sicherheit )
Der Zweck der Erziehung – Mündigkeit
Verhältnisse, in denen der Mensch entwürdigt wird: Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangsarbeit, entwürdigende Arbeitsverhältnisse, Kinderarbeit, Situation von Verschleppten, Gefangenen, Geiseln; Erpressung, Folter, Zwangsverhältnisse für Frauen, sexuelle Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung von Minderheiten (Fremdenhass)
Medien und Würde: Presserecht / Recht auf Information / Recht auf Integrität der Person und Schutz der Privatsphäre
Idole, Vorbilder, öffentliche Personen und Grade der Offenheit, der Preisgabe und der (freiwilligen) Selbstpreisgabe in der Medienöffentlichkeit
Leitgedanken
Riten und Rituale geben dem Menschen Sicherheit. Im Bereich der Religion sind Riten formalisierte symbolische Handlungen, die einem Geschehen Gewicht verleihen, indem sie es aus dem Kreis des Alltäglichen herausheben.
Das Verständnis für die Besonderheiten der verschiedenen Religionen kann hier seinen Ausgang nehmen.
Der Ritus gibt einer inneren Anschauung des Heiligen eine äußere Gestalt. Er konstituiert als „heilige Handlung“ die Liturgie und den Gottesdienst. Obwohl veränderbar (Synoden, Konzilien) kommt ihm als dem Ausdruck des Althergebrachten, Gewohnten in allen Religionen eine große Bedeutung zu. Er vermittelt als solcher den Gläubigen Sicherheit, Geborgenheit und Orientierung. Er ermöglicht gemeinsames Tun und bestärkt das Gemeinschaftsgefühl. Er steht für Kontinuität und vermittelt den Gläubigen das Bewusstsein, in einer großen und langen Tradition zu stehen.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Bekanntschaft mit rituellen Handlungen, die ihren Ursprung in der Religion haben: Taufe, Hochzeit, Beerdigung
Christliche Riten: Gottesdienst, Abendmahlsfeier, Taufe, Hochzeit, Beerdigung
Vergleich mit Riten in anderen Religionen (vor allem Judentum und Islam)
Riten und religiöse Feste
Rituale in säkularen Bereichen (Schule, Sport, Politik)
Funktion von Riten: Trennung des Heiligen vom Profanen; Versammlung der Gläubigen zu einer Gemeinde; Heiligung eines Gegenstands, Orts oder einer
Handlung, um sie dem Vergessen zu entreißen
Verehrung einer über den Menschen stehenden Macht (Gott)
Leitgedanken
Die Frage nach der Wahrheit bezieht sich auf unser Verhältnis zur Wirklichkeit. Die Frage nach der Wahrhaftigkeit betrifft unser Verhältnis zu uns selbst und zu den Mitmenschen.
Unsere Erklärungen für Vorgänge in der Wirklichkeit sind geprägt von Vorerwartungen, Gewohnheiten, Erlerntem. Unsere Hypothesen bedürfen der Überprüfung an der Wahrnehmung anderer und an Erfahrungen, die wir selbst machen. So können wir hoffen, uns der Wahrheit anzunähern.
„Jeder sieht alles anders“. Die Frage nach der Wahrheit bezieht sich auf unsere Wahrnehmungen vor allem der sozialen und kulturellen Welt aus dem subjektiven Horizont
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Unterscheiden lernen zwischen Wahrheit und Wahrhaftigkeit
Wie kann ich feststellen, ob eine Erklärung (für ein Ereignis, für einen Vorgang in der Natur) wahr ist, ob es sich so oder so abgespielt hat?
Aufklärung von Sachverhalten, von unklaren Vorfällen in der Klasse
Justizfälle; Täuschungen in Wirklichkeit und Medien Verlässlichkeit und Überprüfung von Zeugenaussagen Methoden der Tatsachenfeststellung; Erklärungen und Beobachtungen in naturwissenschaftlichen Versuchen; Unterscheiden zwischen Sachverhalten und Wertungen
Beispiele für unterschiedliche Wertungen (Neugier und Befremden gegenüber auffälligem / fremdem / ungewöhnlichem Verhalten im Bereich Schule und Bezugsgruppe)
Leitgedanken
Zur Herausbildung der eigenen Identität gehören Anerkennungen und Abgrenzungen: - die Ausbildung eines eigenen Gewissens, das sich identifiziert und distanziert - die Unterscheidung des Ich von den anderen und die Orientierung an Gemeinsamkeiten - die Fähigkeit zur bejahenden und kritischen Selbstwahrnehmung wie die Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln
Zunehmende Selbstwahrnehmung schärft und öffnet zugleich den Blick für Fremdes. Das eigenverantwortliche Gewissen bewährt sich in der Achtung vor anderen Gewissensprägungen und kulturellen Identitäten.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Wahrnehmung der eigenen Rolle in Familie, Schule und unter Freunden: Leben in Gemeinschaften
Chancen und Gefährdungen durch die Gruppe (Wir-Gefühl und Außenseitertum)
Idole, Vorbilder, Autoritäten: Identifikation als Selbstaufgabe und als reflektierte Anerkennung; Notwendigkeit und Risiko des Vertrauens und Sich – Verlassens
Misserfolg und Zuversicht: Der Umgang mit sich selbst, seinen Schwächen und Stärken
Sucht, Selbstzweifel und Selbstakzeptanz: Der Umgang mit Drogen
Merkmale, Entstehung, Folgen, und Abbau von Vorurteilen und Ausgrenzungen; Pluralität und Toleranz (Glaubens- und Gewissensfreiheit): Sich reflektieren an dem, was fremd ist; das Fremde als Belastung und als Bereicherung
Leitgedanken
Die Intensität des Gefühls, die rückhaltlose Bejahung des geliebten Menschen und das Vereinigungsstreben lösen die Liebenden aus dem Kontext ihrer Herkunft und schaffen eine zweigliedrige Beziehung der Intimität, in der sich die Liebenden einander als Spiegel und Sinnerfüllung ihrer Persönlichkeit erfahren. Liebe ist im Zusammenhang mit Freundschaft und Sexualität zu betrachten und abzugrenzen. Die Erfüllung sexuellen Verlangens ist ein Zentrum der Liebe, reicht jedoch allein nicht aus, um Liebe zu beschreiben. Liebe bezieht sich auf die ganze Person in ihrer natürlichen Gestalt, ihrer sozialen Stellung, ihrer geistigen Bildung und ihrer menschlichen Würde.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Im Anderen bei sich selbst sein
Schwäche zeigen können ohne Stärke zu provozieren
Liebe, Eros, Agape, Karitas
Sexualität bedarf einer auf freier Entscheidung, Respekt und Verantwortung beruhenden Partnerschaft; sie darf nicht auf Kosten eines Beteiligten gehen.
Sexualität als Fortpflanzung, Erfahrung der eigenen Lust und liebende Vereinigung. Für den Menschen ist die Einheit dieser Aspekte bestimmend.
Sexualität unterliegt der sozialen Kontrolle: rechtliche und moralische Einschränkungen; Heterosexualität und Homosexualität
Leitgedanken
Das Recht dient der Sicherung der zivilen Ordnung des Zusammenlebens: es schafft Rechtssicherheit, verhindert als kodifiziertes Recht Willkür und ist im demokratischen Staat an die Grundrechte gebunden. Rechtsgefühl und kodifiziertes Recht können im Widerspruch stehen. Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit dienen jedoch dem Schutz des Einzelnen vor Willkür und illegitimer Macht.
Das Recht begegnet dem Einzelnen als anerkanntes Regelsystem des Zusammenlebens, das in Gesetzen niedergelegt ist, die den Einzelnen vor Rechtsverletzungen schützen sollen. Rechtsverletzungen ziehen Strafen nach sich.
Die Menschen sind von Natur aus verschieden und „von Natur aus“, d.h. in ihrer Würde, frei und gleich. Freiheit ist unteilbar. Jeder hat den gleichen Anspruch auf Freiheit. Gleichheit als ungeteilter Anspruch auf Freiheit begründet Chancengleichheit und Rechtsgleichheit.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Stimme des Gewissens (erlaubt/verboten) als Rechtsgefühl im Vergleich zum kodifizierten Recht
Rechtsgefühl und Rechtsbindung des „gerechten“ Richters
Gesetze: die Form des Rechts
Gesetzgeber und Gesetzgebungsverfahren: die Legitimation des Rechts
Rechtsverstöße von Jugendlichen (Schwarzfahren, Ladendiebstahl, Gewalt)
Schuld und Strafe, Rechtsverstoß und Strafe, Strafe als Entlastung von Schuld?
Der Zweck / Sinn der Strafe: Strafe als Rache und Vergeltung / Opferstrafrecht; Sühne / Täterstrafrecht; Einsicht und Resozialisierung; Strafe als Abschreckung potentieller Täter; Strafmaß und Verhältnismäßigkeit
Gleichheit der Rechte und Chancen; in der Schule, vor Gericht, in der Gesellschaft; Verschiedenheit: individuelle Voraussetzungen (Begabungen, Interessen, Neigungen); gesellschaftliche Voraussetzungen (Herkunft, Umfeld, Erfahrungshorizonte, Lebensbedingungen); unterschiedlicher Gebrauch der Freiheit (Begabung und Anstrengung)
Leitgedanken
Neugier und lebenslange Lernfähigkeit kennzeichnen wichtige Eigenschaften des Menschen. Mit ihnen überschreitet er die Instinktgebundenheit der Tiere, macht sich von begrenzten Umweltbedingungen unabhängig, gestaltet - und gefährdet - seine Umwelt. Forschung, Wissenschaft und Technik sind spezifisch menschliche Qualitäten sowohl im Blick auf ihren Nutzen als auch als „freie“, kreative Erforschungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Diese besonderen Qualitäten bedürfen der Reflexion ihres Nutzens und ihrer Gefahren, nicht nur im Hinblick auf das Überleben nachfolgender Generationen und der menschlichen Gattung, sondern - als spezifisch ethische Reflexion - im Blick auf unser Verfügungssrecht über Natur und Nachwelt.
Der Mensch ist ein soziales Wesen. Regeln schützen unser Zusammenleben, ethische Normen sollen uns als Personen in unserer Freiheit und in unseren Rechten gegenüber anderen Personen schützen. Nur Menschen kann man belügen.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Vergleich Tier – Mensch im Blick auf Lernfähigkeit und Neugier
Der Mensch als biologischer Sonderfall: Unspezialisiertheit und Vielseitigkeit; Hand und Werkzeug: Aristoteles über den Daumen
Prometheus-Mythos und die Büchse der Pandora
Beispiele für Neugier: Forscher- und Entdeckerbiographien; Neugier und Habgier
Beispiele für Nutzen und Gefahren der Technik: Technik im Alltag; Technik als Grundlage unserer Zivilisation; Technik als Gefährdung der Zukunft
Unterscheiden zwischen Überlebensinteressen der Menschen und Schutz der Natur
Unterscheidung von Regeln und ethischen Normen Regeln, Normen, stereotype Verhaltensmuster bei Tieren und Menschen
Wahlmöglichkeit als Voraussetzung für Ethik
Leitgedanken
Freiheit basiert auf den Chancen und der realen Erfahrung von Selbstfindung und Selbstbestimmung. Sie bedarf dabei eines gesellschaftlichen Rahmens, der diesen Prozess zugleich ermöglicht und begrenzt. Das Spannungsverhältnis von Freisetzung und Begrenzung zu balancieren, ist eine Aufgabe der Vernunft.
Freiheit gründet in der Personalität und konstituiert sie zugleich. Personalität und Freiheit bzw. Freiheit als personales Grunddatum setzen die Würde des Menschen.
Einschränkungen der Freiheit aller und Vergabe von Macht legitimieren sich am Schutz der Freiheit des Einzelnen.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Handlungsspielräume und deren Grenzen
Selbstanspruch – Kritik und Fremderwartung
Individualität und Konformitätsdruck
Toleranzkriterien (Lessing) / Regulative Funktionen Freiheitsanspruch unterliegt allen Grundrechten
Die Würde bedingt die Grundannahme der Freiheit (die Verankerung dieser Thesen in allgemeinen Rechtsprinzipien und Verfassungsdokumenten).
Macht als aus Freiheit zugestandene und begrenzte Verfügungsgewalt über andere
Macht als erzwungene Verfügungsgewalt, als „Recht des Stärkeren“ (Formen des Machtmissbrauchs / der Machtkontrolle)
Leitgedanken
Die Würde gründet in der Unverfügbarkeit und in der Selbstbestimmungsfähigkeit des Menschen (Personalität).
Das europäische Personalitätsverständnis resultiert aus der Tradition von Antike, Christentum, Humanismus und Aufklärung.
Würde setzt die in der Personalität gegebene Freiheit voraus.
Würde - Freiheit - Person realisieren sich in Grundrechten und grundrechtlich verankerten Prinzipien, Gesetzen und Pflichten.
Würde - Freiheit - Person sind die Grund- werte unserer gesellschaftlichen Verfasstheit (Staat).
Würde verpflichtet zu Haltung und Verhalten auch im persönlichen Bereich und übersteigt damit die rechtliche Rahmensetzung.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Person / Individuum / Einzigartigkeit / letztliche Unvergleichbarkeit / Unverfügbarkeit / Autonomie (Kant) Art. 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Menschenrechte und deren geschichtliche Entwicklung vom Kampf gegen die Sklaverei, Leibeigenschaft bis zur Durchsetzung von Gleichberechtigung, Gleichheit und Chancengerechtigkeit
Universalitätsanspruch der Menschenrechte
Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit; Berufswahl; Schutz der Privatsphäre (Wohnungs- / Briefgeheimnis)
Der Rechtsstaat setzt sich und der Gesellschaft Grenzen Respekt / Toleranz / Achtung der Würde / Schutz vor Reduktionen des Menschen zum Objekt
Anspruch auf würdevolle Behandlung bei Krankheit und Sterben (Euthanasie)
Leitgedanken
Religionen deuten die Wirklichkeit des Menschen als über ihn selbst hinausweisend.
Religion sieht den Menschen bestimmt durch die - Unendlichkeit seines Fragens - Unverfügbarkeit seines „Schicksals“ - Suche nach sinnstiftender Selbst- und Weltdeutung (anthropologischer Ansatz).
Religion markiert die Endlichkeit, Gebrochenheit und Kontingenz menschlichen Lebens und verweist auf eine Erlösungsbedürftigkeit, zu der Religionen Heilsantworten erteilen (theologischer Ansatz).
Religionen verkünden eine „Heilsbotschaft“ und verknüpfen diesen Heilsweg mit Vorstellungen und Weisungen für Lebensformen und Entwürfe. Darin setzen Religionen ethische Postulate (Offenbarung).
Religionen präsentieren ihre Inhaltlichkeit in Ritus, Kult und Wort und greifen transrationale menschliche Befindlichkeiten auf.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Ursprung und Herkunft versus Ziel; Leben woraufhin? Das Numinose; vor dem Anfang und nach dem Ende
Ereignisse zwischen Zufall und Fügung, das Warum des Leids / Glücks
Ich als Frage; Welt als Frage
Wer bin ich; Was ist mir die Welt?
Existentiale als Conditio humana
Angst, Einsamkeit, Leid versus Liebe, Freude, Glück
Die Brechung in Schuld und Tod
Heilsvorstellungen; Sublimation; Projektion
Offenbarung und Heilshandeln Gottes in jüdischer und christlicher Tradition / in der islamischen Tradition
Heilswege und Weisungen: Dekalog, Bergpredigt / Koran
Koran / Buddhismus (achtfacher Pfad)
Religionen: Feste und Formen; Wurzeln in der Tradition; jüdischer, christlicher, muslimischer Jahresfestkreis Kulthandeln, Gottesdienste, Sakramente
Leitgedanken
Die Wahrheitsfrage stellt sich im gesamtgesellschaftlichen Bezug bei allen Entscheidungsverfahren zu Sachverhaltsdaten und generell bei der Frage nach der Möglichkeit gültiger und verbindlicher Aussagen und Setzungen.
Zugleich weisen die Verfahren der Wahrheitsfindung im wissenschaftlichen Forschen, in juristischen Urteilen und in der Selbstverständigung von Ich und Gesellschaft Grenzen auf, die um der Vermeidung vorschneller Wahrheitsansprüche willen stetig bewusst gemacht werden müssen.
Gleichwohl bedarf der Einzelne wie auch die Gesellschaft gültiger Setzungen (Normen), die ihrerseits nur von konsequenter Wahrheitsorientierung her legitimiert werden können.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Wahrheitsfindung in der Rechtsprechung
die Wahrheitsverpflichtung bei Aussagen
die Eidesformel
das Vertragsvertrauen- bzw. der Vertrauensschutz
die Formeln: – auf Treu und Glauben
nach bestem Wissen und Gewissen Irrtum und Fehlbarkeit
Wissenschaftliche Erkenntnisse zwischen Verifikation und Falsifikation
Die begrenzte Gültigkeit
Die Grenze prozessrelevanter Aussagen vor Gericht
Wahrheit zwischen Relativismus und verantworteter Pluralität
Wahrhaftigkeit und Wahrheit als Diskursvoraussetzung Wahrheit und Wahrhaftigkeit erzeugen Glaubwürdigkeit. Gemeinschaften sind auf persönliche Glaubwürdigkeit angewiesen.
Leitgedanken
Unter dem Anspruch des Gewissens realisiert sich die „ethische“ Identität. Die Erfahrung und das Wissen um die eigene Identität erschließt sich dem Selbst und der Mitwelt im Handeln, schließlich im gesamten Lebensvollzug. Das Gewissen zeigt sich dabei als Anspruch und Antwort. Gewissen wird als innerer Dialog erfahren. Der Gewissensdiskurs beansprucht Verbindlichkeit. Gewissensbildung als Schulung des Gewissens ist nicht statisch, sondern prozessual. Das Gewissen weiß um die Möglichkeit des Irrtums. Vor dem Gewisse erschließt sich der Handlungsraum des Ich als Verantwortungsraum.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Gewissen und Entscheidung
Situation – Tun – Lassen
Handeln – Unterlassen
Konflikt / Norm / Wert
Dilemma (Sokrates / Kant / Kohlberg)
Gewaltausübung – Gewaltmonopol – Widerstand
Gewissen als letzte Entscheidungsinstanz / Irrtum / Schuld
Deutungen des Gewissens (theologisch / anthropologisch / soziologisch)
Leitgedanken
Das Eheideal ist auf gleichberechtigte Partnerschaft, dauerhafte Bindung und Familiengründung angelegt.
Durch die Eheschließung vor Zeugen erhält die besondere ethische Situation der gegenseitigen Liebe (Anerkennung, Achtung, Zuneigung) einen Rechtsstatus.
Durch das Grundgesetz wird die Ehe als ein geschlossener, eigenständiger und selbstverantwortlicher Lebensbereich garantiert, durch den eine zwischen den Ehepartnern bzw. den Familienmitgliedern zugängliche Intimsphäre geschützt wird. Auch die Klärung von Besitz- und Eigentumsverhältnissen ist ein wesentliches Motiv zur Institutionalisierung der Ehe.
Ehe als staatliche Institution ist auflösbar, gleichwohl vertraglich auf Lebenszeit angelegt. Eheauflösung wird oft als belastendes Konfliktfeld erfahren.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Vertragsdimension
Ehevertragsformen in der Geschichte
Monogamieverpflichtung im westlichen Kulturraum versus polygame Strukturen in anderen Kulturkreisen
Rechtsform der Besitzklärung in Ehe bzw. eheähnlichen Lebensbeziehungen (Gütertrennung / gemeinsamer Zugewinn / Scheidungsauseinandersetzungen etc.)
Der Rechtsstatus nichtehelicher und gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
Partnerschaft / Liebe / Gleichberechtigung statt Unterordnung sind relativ neue Ansprüche an die Ehe. In früheren Epochen galten andere Gewichtungen.
Ferner entwickelt sich eine Ethik nichtehelicher und gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.
Scheidung / Scheidungsfolgen / gemeinsamer Erziehungsauftrag / „Wohin gehen die Kinder?“
Ethik der Trennung
Leitgedanken
Gerechtigkeit vermittelt den Freiheitsanspruch mit dem Gleichheitsanspruch, die Individualentfaltung mit der Verpflichtung auf Gemeinschaft. Die formale regulative Vermittlung leistet das Recht. Das Recht auf persönliche Selbstentfaltung ist durch den Gesellschaftsvertrag hinreichend zu gewährleisten. Dies gilt in der Gewährleistung der Freiheit der Privatsphäre, in der Gewährleistung der grundsätzlichen Lebensbedürfnisse, in der gesellschaftlichen Organisation von Eigentum und Arbeit.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Gerechtigkeit und Rechtfertigung
Pursuit of happiness versus volonté générale
Individualität und Recht, den anderen „gerecht werden“ Gerechtigkeit als Vermittlung vielfältiger Ansprüche Eigentum, gerechte Güterverteilung und Privatheit Die Sozialbindung des Eigentums im Grundgesetz Gerechtigkeit und Verantwortung
Gerechtigkeit und Arbeitswelt
Sozialer / freiheitlicher Rechtsstaat (Hobbes, Locke, Rousseau, Kant, Rawls)
Leitgedanken
Im Selbstverständigungsprozess der Gesellschaft, in der Gesetz- und Normenbildung konkurrieren unterschiedliche Menschenbilder. Klassische „anthropologische Modelle“ überlappen einander im realen gesellschaftlichen Diskurs.
Zugleich setzt das Grundgesetz der Beliebigkeit Grenzen, indem unhintergehbare Grundwerte festgelegt werden, die aus der Tradition des Christentums, des Humanismus und der Aufklärung erwachsen. Gesetz- und Normenbildung orientieren sich daran. Mit Bezug darauf werden Bildungs- und Erziehungsleitbilder formuliert, die als nachhaltig persönlichkeitsprägend intendiert sind.
Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben
Exemplarische Grundverständnisse:
Menschenbilder aus philosophischen Perspektiven der letzten beiden Jahrhunderte, z.B.
szientistisch-biologistische Menschenbilder (Darwinismus, Behaviourismus, heute insbesondere Tendenzen in der Humangenenetik) – (Skinner, Huxley)
Problemüberhang: Natur als Garant des Entwicklungsprozesses?
Menschenbilder, welche die undurchschaubare Triebnatur des Menschen herausstellen;
Problemüberhang: Bändigung der Triebnatur? (Schopenhauer, Nietzsche, Freud)
Menschenbilder in existentialphilosophisch-personalistischer Perspektive (Spannung zwischen „Geworfenheit” und verantwortetem „Entwurf”) – (Kierkegaard, Jaspers, Sartre)
Menschenbilder der Anthropologie betonen die Sonderstellung des Menschen in der Natur:
offenes biologisches Mängelwesen zwischen den Einflüssen von Umwelt und Gesellschaft (Scheler, Plessner, Gehlen)
Menschenbilder der Kulturphilosophen – Mensch als symbolbildendes Wesen
Geschöpf und Schöpfer der Kultur (Jonas)
Menschenbilder aus gesellschaftlich-kulturellen Perspektiven der letzten beiden Jahrhunderte
romantisch-ästhetizistisches Menschenbild
kollektivistisches Menschenbild
Menschenbild des Marxismus (Arbeit als nicht mehr naturwüchsige Form gesellschaftlicher Auseinandersetzung mit der Natur)
Menschenbild des Nationalsozialismus
Menschenbilder, die Eingang gefunden haben in das Grundgesetz: christliches Menschenbild; Menschenbild der Aufklärung
Toleranzpostulat, Achtung der menschliche Würde, persönliches Selbstentfaltungsrecht, verantworteter Autonomieanspruch